Beschreibung |
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im August 2006 in Kraft getreten, hat anfangs für viel Verwirrung gesorgt. Inzwischen hat sich einiges geklärt. Das AGG will Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen vor Benachteiligung schützen.
Von Arbeitgebern und Dienstherren verlangt das Gesetz aktives Handeln, sowohl im Sinne der Prävention, als auch um bereits erfolgte Benachteiligung zu unterbinden. Damit tun sich noch immer viele Organisationen schwer, denn Benachteiligungen sind ein Tabu-Thema am Arbeitsplatz.
Dieser Workshop bietet einen Kurzdurchgang durch das AGG (mit Schwerpunkten) mit dem Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für mögliche Diskriminierung im Betrieb oder der Dienststelle zu sensibilisieren und ihnen die rechtlichen Vorgaben zu vermitteln.
Wichtiger Hinweis: Behandelt werden nur Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz. |