Beschreibung |
In Unternehmen und Dienststellen aller Branchen kommen moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz. Neben vielen praktischen Erleichterungen bieten diese Technologien umfangreiche Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten.
Da eine Ablehnung neuer Technologien weder im Sinne der Arbeitgeber noch der Beschäftigten ist, sollten Betriebs- und Personalräte von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen, um die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, die Erfassung, Speicherung und Auswertung von Daten sind mit diesem Ziel in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln.
Damit diese Vereinbarungen wirksam werden können, sind Kenntnisse der Mitbestimmungsrechte und des Datenschutzes ebenso erforderlich wie ein Grundverständnis für die Arbeitsweisen der EDV-Systeme. Das Know-how einzelner Gremienmitglieder, externer Sachverstand und Schulungen helfen dabei sich sachkundig zu machen. |