Beschreibung |
Beim Stichwort ’personelle Angelegenheiten’ denken die betrieblichen Akteure zunächst an die Mitbestimmung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen. Dabei gehen die Informations- und Beteiligungsrechte des Gremiums weit über diese enggefasste Mitbestimmung hinaus.
Der Personalrat ist bei allen die Kolleginnen und Kollegen betreffenden Maßnahmen zu beteiligen – angefangen bei der Personalplanung über Auswahlrichtlinien, Beurteilungsgrundsätzen, Förderung der Berufsbildung, bis zur Beschäftigungssicherung. In all diesen Punkten geht es um die vorausschauende Planung der Fortentwicklung der Dienststelle oder des Betriebes und um den Erhalt der Arbeitsplätze.
In unserem Workshop werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur mit den rechtlichen Vorgaben vertraut gemacht, sondern erarbeiten sich an Praxisbeispielen Strategien zur Umsetzung ihrer Informations- und Beteiligungsrechte im Gremienalltag. |