Thema Workshop: Leistungsbewertung, Leistungskontrolle
Welche Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber verlangen?
Beschreibung Leistungsbezogene Vergütung, das ist für viele Geschäftsführer ein Synonym für mehr Erfolg und Umsatz ihres Unternehmens. Aber wie misst man Leistung und welche Leistung verdient ein Mehr an Entgelt für ihren Erbringer? Was versteht man unter Normleistung und wie ist sie zu ermitteln?
In den meisten Unternehmen wird die leistungsabhängige Bezahlung an den Umsätzen festgemacht, die einzelne Mitarbeiter oder Teams erzielen. Aber ist Umsatz wirklich die angemessene Bezugsgröße für Leistung? Die Commerzbank scheint inzwischen zu der Erkenntnis gelangt zu sein, dass andere Kriterien wichtiger sind. Aber auch bei ihrem System stellt sich die Frage nach der Messlatte.
Mit der Beantwortung dieser Fragen ist die Problematik leistungsbezogener Vergütung, Leistungsbewertung und Leistungskontrolle aber noch längst nicht abschließend geklärt. Weitere Fragen schließen sich an: Wer hat Zugriff auf die Leistungsdaten, wer darf sie auswerten? Werden sie in einem internen Wettbewerb zur Leistungssteigerung der Betriebsöffentlichkeit zugänglich gemacht? Was geschieht mit denen, die den Anforderungen nicht gerecht werden? Und schließlich: wer definiert die Begriffe und bestimmt, ob die Besserleistung von heute nicht schon morgen eine Minderleistung ist?
Diese Fragen sind Thema unseres Workshops. Auf der Erfahrungsgrundlage der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und unseres Referenten werden wir – im Anschluss an eine Situationsanalyse – Denkanstöße für einen konsensfähigen Leistungsbegriff formulieren.


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