Beschreibung |
Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel ermöglicht heute selbstbestimmte Arbeitsformen, die unter anderem durch flexible Anwesenheitszeiten und wechselnde Arbeitsorte gekennzeichnet sind und für viele Beschäftigte als die Befreiung von der Stechuhr erlebt werden.
Doch diese Freiheit erweist sich zunehmend als Trugschluss. Ständige Erreichbarkeit dank Smartphone, iPad und Co. bestimmt den Terminkalender und erschwert die Planung privater Verpflichtungen und Erholungszeiten. Selbst im Urlaub werden Mails abgerufen und Kontakt zu Kunden und Kollegen gehalten, um auf dem Laufenden zu bleiben. Die elektronische Fußfessel, für Strafgefangene eher die Ausnahme, ist für viele Beschäftigte auf diese Weise längst Wirklichkeit geworden.
Vermehrt suchen von der Dauererreichbarkeit gestresste Arbeitnehmer nach Aufenthaltsorten, an denen die elektronischen Begleiter keinen Empfang haben. Geschäftsführungen, die sich ihrer Fürsorgepflicht bewusst sind, haben inzwischen erkannt, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Aber auch Betriebs- und Personalräte sind gefordert, die berufliche Erreichbarkeit zeitlich zu begrenzen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Mitbestimmung in diesem Punkt sind bereits vorhanden.
Unser Workshop zeigt, wie die betrieblichen Interessenvertretungen praktikable Regelungen für eine klare Trennung von Beruf und Privatleben entwickeln und umsetzen können. |