Beschreibung |
Der Gesetzgeber hat den Personalrat zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags mit vielfältigen Informationsrechten vor allem in personellen Angelegenheiten ausgestattet. Soweit die Theorie.
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Gremium die gesammelten Informationen verwerten darf. Bei der Beantwortung spielen die Schweigepflicht ebenso eine wichtige Rolle wie die Vorgaben des Datenschutzrechts.
Unser Seminar zeigt, welche gesetzlichen Vorgaben und welche strategischen Überlegungen der Personalrat zu einem rechtlich einwandfreien, zweckdienlichen Umgang mit den ihm zur Verfügung gestellten Daten beachten sollte. |