Thema Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, außertariflicher Vergütung, Sonderzahlungen
Beschreibung Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, kein Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Lohngestaltung. Soweit, so gut.
In vielen Betrieben wird zwar auf der Grundlage von Tarifverträgen bezahlt, aber zusätzlich gibt es eine Vielzahl von leistungsbezogenen, außertariflichen Vergütungen. Hinzu kommen Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die es den Betriebsparteien erlauben, die tariflichen Entgeltregelungen individuell zu gestalten. Somit hat der Betriebsrat, soweit keine tarifliche Regelung besteht, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG. Damit ist er aber auch in der Verantwortung im Bezug auf eine gerechte Entlohnung der Kolleginnen und Kollegen.
Diese Einbeziehung des Betriebsrats in die betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz. In diesem Seminar werden die Fälle der Mitbestimmung aufgezeigt und die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. Unser Referent geht dabei auch auf typische Probleme in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und auf die widersprüchlichen Interessenlagen der Beschäftigten ein.


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