Thema § 92a BetrVG - Beteiligung des Betriebsrats an der unternehmerischen Planung
Beschreibung Die Betriebsräte der großen Konzerne treten immer wieder mit konkreten Forderungen zu unternehmerischen Entscheidungen an die Öffentlichkeit. Woher nehmen sie die Legitimierung für ihr Handeln?
Der § 92a BetrVG bildet die Grundlage für solche Forderungen, die, wenn sie Erfolg haben sollen, vom Betriebsrat eine sorgfältige Vorbereitung fordern. Eine wichtige Grundlage bilden dabei die Zahlen und Fakten aus dem Wirtschaftsausschuss. Nur auf der Basis einer umfangreichen Informationssammlung und -auswertung und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Thematik innerhalb des Gremiums kann der Betriebsrat einen inhaltlich ernst zu nehmenden, konstruktiven Beitrag zur unternehmerischen Planung leisten.
Unser Praxisseminar zeigt die Möglichkeiten des § 92a BetrVG in Verbindung mit den Informations- und Beteiligungsrechten in wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten auf. In der Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden durchführbare Strategien erarbeitet.


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