Beschreibung |
Im Sozialgesetzbuch IX finden sich im Wesentlichen vier Paragraphen zur Wahl und zu den Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung. Daraus den Schluss zu ziehen, dieses Amt biete wenige Möglichkeiten zur Einflussnahme, ist unzutreffend. Denn in diesen wenigen Paragraphen finden sich zahlreiche Aufgaben, die allerdings nur sehr allgemein gehalten sind und somit viel Raum zur Interpretation und Ausgestaltung lassen.
Aus diesem Grund beschäftigt sich unser Seminar weniger mit den formalen Bestimmungen des Gesetzes als vielmehr mit der praktischen Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. |