Beschreibung |
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat für viel Unruhe in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gesorgt. Im August 2006 in Kraft getreten, soll das Gesetz Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte Frauen und Männer haben das Recht sich zu beschweren (§§ 12 V, 13) - bei wem? Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber und Dienstherren dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle ist ’einzurichten’.
Die Ausstattung der Beschwerdestelle, ihre Rechte und Pflichten sowie die Rolle der Ansprechperson(en) gilt es zu klären. Vereinbarungen oder Leitlinien können bei der Umsetzung helfen, doch wer soll sie erarbeiten?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops setzen sich mit diesen Fragen auseinander. Die Erstellung einer Checkliste, die die Maßnahmen zur Umsetzung des AGG in Betrieb und Dienststelle strukturiert, ist ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit. |