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Betriebliche Interessenvertretungen (BR, PR, GlStB, Beauftragte nach AGG) |
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Workshop AGG: Die Beschwerdestelle - ihre personelle Besetzung, ihre Rechte und Pflichten |
Beschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat für viel Unruhe in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gesorgt. Im August 2006 in Kraft getreten, soll das Gesetz Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte Frauen und Männer haben das Recht sich zu beschweren (§§ 12 V, 13) - bei wem? Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber und Dienstherren dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle ist ’einzurichten’. Die Ausstattung der Beschwerdestelle, ihre Rechte und Pflichten sowie die Rolle der Ansprechperson(en) gilt es zu klären. Vereinbarungen oder Leitlinien können bei der Umsetzung helfen, doch wer soll sie erarbeiten? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops setzen sich mit diesen Fragen auseinander. Die Erstellung einer Checkliste, die die Maßnahmen zur Umsetzung des AGG in Betrieb und Dienststelle strukturiert, ist ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit. Ziele Die rechtlichen Rahmenbedingungen Die Beschwerde Personelle Besetzung der Beschwerdestelle: Einrichtung, Aufgaben, Rechte Der Verfahrensweg ’Ein-Blick’ in die Antidiskriminierungsstelle Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Gleichbehandlungsbeauftragte, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie andere Funktionsträgerinnen und -träger, die an der Umsetzung des AGG beteiligt sind. Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG; § 12 Abs. 1 AGG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop Input AGG: Kurzeinstieg und Umsetzung § 13 |
Beschreibung
Der Workshop startet mit einem Kurzeinstieg in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), d.h. mit dem Wichtigsten zu den gesetzlichen Regelungen im Arbeitsbereich.
Weiter geht es zu den Organisationspflichten der arbeitgebenden Seite bzw. Dienststelle ( §12) sowie der Beschwerde. Der nächste Schritt heißt dann: AGG-Beauftragte, Ansprechperson, Beschwerdestelle. Oder wie nennen Sie sich? Wer ist AGG-Beauftragte/-r oder Ansprechperson bzw. wie wird frau/man das? Und wie lautet Ihr Auftrag? Stellen Sie sich u. a. folgende Fragen: Welche Aufgaben sind Ihnen übertragen worden oder kommen auf Sie zu? Mit welchen Rechten und Pflichten hat man Sie ausgestattet? Der Workshop richtet sich sowohl an Institutionen, die § § 12, 13 AGG noch installieren müssen, als auch an Arbeitgebende/Dienststellen, die reflektieren möchten, was fehlt oder was in ihrem Beschwerdeverfahren möglicherweise verändert werden sollte. Ziele AGG Kurzeinstieg Organisation Arbeitgebende/Dienststelle gemäß § 12 Die Beschwerde AGG Beauftragte – Ansprechperson für AGG – Beschwerdestelle Zielgruppe Unser Workshop richtet sich an Gleichbehandlungsbeauftragte, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie andere Funktionsträgerinnen und -träger, die an der Umsetzung des AGG beteiligt sind. Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze. |
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Workshop: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Fallbearbeitung |
Beschreibung
Beschwerden über Benachteiligungen dem nach AGG erfolgen vorrangig aufgrund von Behinderung, Geschlecht oder Alter. Benachteiligungen am Arbeitsplatz finden in der Praxis aber in allen im Gesetz genannten Gründen und Formen statt - in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung.
Was ist in einem konkreten, akuten Fall zu tun – vor der Beschwerde und danach? In welcher Form müssen einzelne Funktionsträger(innen) aktiv werden, wie sind sie einzubinden? Was ist unter den vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen? Im ersten Teil unseres Workshops werden anhand eines präsentierten Sachverhalts mögliche Vorgehensweisen beispielhaft erarbeitet. Die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Verfahrensweisen werden anschließend im Plenum analysiert und diskutiert. Im zweiten Teil arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an konkreten Fällen aus dem eigenen Arbeitsalltag. Die Rechtsprechung zum AGG wird in die Seminardiskussion einbezogen. Ziele Handlungsstrategien im akuten Fall Fallbearbeitung an konkreten Beispielen der Teilnehmenden Netzwerke kennen und nutzen Die Kenntnis des AGG ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Ansprechpersonen in Beschwerdestellen nach AGG, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Betriebsratsmitglieder, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sowie Personen, die Beschwerden gemäß § 13 AGG entgegennehmen. Freistellung und Kostentragung erfolgt nach § 12 Abs. 1 AGG, nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze und § 96 Abs. 8 SGB IX. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
Beschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im August 2006 in Kraft getreten, hat anfangs für viel Verwirrung gesorgt. Inzwischen hat sich einiges geklärt. Das AGG will Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen vor Benachteiligung schützen.
Von Arbeitgebern und Dienstherren verlangt das Gesetz aktives Handeln, sowohl im Sinne der Prävention, als auch um bereits erfolgte Benachteiligung zu unterbinden. Damit tun sich noch immer viele Organisationen schwer, denn Benachteiligungen sind ein Tabu-Thema am Arbeitsplatz. Dieser Workshop bietet einen Kurzdurchgang durch das AGG (mit Schwerpunkten) mit dem Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für mögliche Diskriminierung im Betrieb oder der Dienststelle zu sensibilisieren und ihnen die rechtlichen Vorgaben zu vermitteln. Wichtiger Hinweis: Behandelt werden nur Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz. Ziele Gründe und Formen von Benachteiligung am Arbeitsplatz Rechtfertigung, Ausnahmen: z. B. positive Forderung, § 5 AGG Beispiel: Stellenausschreibung Organisationspflichten des Arbeitgebers/der Dienststelle Prävention Zielgruppe Der Workshop wendet sich insbesondere an Beauftragte nach AGG / in der Beschwerdestelle, Gleichstellungsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder, aber auch an andere in das Thema involvierte und am Thema interessierte Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze, nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG sowie nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG. Die Gruppengröße ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Leitfaden zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) |
Beschreibung
Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen oder Leitlinien sind hilfreich bei der Umsetzung und Verfahrensklärung vielfältiger Themen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen. So auch beim Thema Benachteiligung und der gesetzlichen Grundlage im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
In unseren Seminaren zum AGG wird immer wieder nach einer Mustervereinbarung gefragt. Natürlich gibt es diese. Aber gerade beim AGG müssen Dienststelle / Betrieb / Institution gemeinsam mit der Vertretung der Beschäftigten klären, was mit einer zukünftigen Vereinbarung geregelt werden soll. Die Frage ist, - ob es in erster Linie um die Sensibilisierung der Beschäftigten für Thema und Verantwortlichkeiten geht - oder um die Vereinbarung eines Verfahrens nach einer benachteiligenden Handlung und einer möglichen Beschwerde - oder … In diesem Workshop klären die Teilnehmenden miteinander die Motivation für das Abfassen einer Vereinbarung oder Leitlinie. Im Anschluss werden erste Schritte zu Struktur und (möglichen) Inhalten erarbeitet. Ziele Grundsätzliches zum AGG Klärung des Ziels der Vereinbarung - geht es eher um die Umsetzung des AGG - oder eher um das Verfahren im Haus Aufbau, Struktur, Inhalte: wie soll das beabsichtigte Ziel erreicht werden? Austausch Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Personalverantwortliche, Interessenvertretung, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle nach AGG sowie an Personen aus dem Gleichstellungsteam und der Vertretung der Schwerbehinderten Menschen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze sowie nach § 96 Abs. 8 SGB IX. |